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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

WIVEX – 3D-Visualisierung & Webdesign

§ 1 Allgemeines

1.1 Die Erbringung von Leistungen – insbesondere die Produktion von 3D-Visualisierungen, grafischen Werken, Webdesign sowie die Einräumung von Nutzungsrechten – erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Als Werke im Sinne dieser AGB gelten sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Lichtbilder, 3D-Visualisierungen, Animationen, grafischen Werke sowie Webdesign-Leistungen einschließlich der dazugehörigen Dateien, Quellcodes und digitalen Inhalte – unabhängig von der technischen Form oder dem Medium ihrer Erstellung.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Das Urheberrecht an den erstellten Werken – sowohl an 3D-Visualisierungen als auch an Webdesign-Leistungen – verbleibt beim Auftragnehmer gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

2.2 Die vom Auftragnehmer hergestellten Werke sind grundsätzlich ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

2.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten beschränkt sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, auf das einfache Nutzungsrecht. Dies gilt sowohl für 3D-Visualisierungen und grafische Werke als auch für erstellte Webseiten und deren Inhalte. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden ausschließlich an Werken übertragen, die der Auftraggeber vertragsgemäß abnimmt.

2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auftragnehmers aus der Geschäftsbeziehung auf den Auftraggeber über.

2.5 Das Recht des Bestellers gemäß § 60 UrhG, Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, wird hiermit ausdrücklich abbedungen, sofern keine entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden.

2.6 Bei der Verwertung der Werke ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Webseiten gilt dies insbesondere fuer einen Hinweis im Footer (z. B. "Webdesign by WIVEX"), sofern nicht ausdruecklich schriftlich darauf verzichtet wurde.

2.7 Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sind folgende Handlungen nicht gestattet:

  • a) Die Bearbeitung von Werken des Auftragnehmers (z. B. Composing, Montage, Veränderung des Quellcodes oder sonstige digitale bzw. analoge Manipulation) sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung;

  • b) Die Verbreitung von Werken im Internet, in Intranets, Online-Datenbanken oder elektronischen Archiven, die nicht ausschließlich dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen;

  • c) Die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;

  • d) Die Weitergabe von Quellcodes, Designdateien oder sonstigen projektbezogenen Arbeitsdateien an Dritte.

2.8 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, Quellcodes oder Projektdaten an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9 Ungeachtet übertragener Nutzungsrechte ist der Auftragnehmer berechtigt, die erstellten Werke – einschließlich realisierter Webseiten – im Rahmen seiner Eigenwerbung und seines Portfolios zu verwenden. Bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, erfolgt eine öffentliche Wiedergabe nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung.

§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt und Aufbewahrung

3.1 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. An erstellten Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Grafiken, Wireframes, Designkonzepten und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer alle Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtauftragserteilung unverzüglich zurückzugeben.

3.2 Die Vergütung für die Erbringung der Leistungen wird als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt. Nebenkosten – insbesondere Reisekosten, 3D-Modellkosten, Lizenzkosten für Plugins oder Themes, Hosting- und Domainkosten, Spesen, Materialkosten, Renderkosten sowie Datenhandlingskosten – sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.3 Die Bereitstellung von Datenträgern, Dateien, Quellcodes und Projektdaten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird zusätzlich vergütet. Es gilt die jeweils aktuelle Preistafel des Auftragnehmers, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.4 Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen verbleiben die gelieferten Werke, Datenträger und Arbeitsdateien im Eigentum des Auftragnehmers.

3.5 Wurden dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Gestaltungsvorgaben erteilt, sind Reklamationen hinsichtlich der gestalterischen Umsetzung ausgeschlossen. Änderungswünsche des Auftraggebers während oder nach der Produktion gehen zu dessen Kosten.

3.6 Der Auftragnehmer ist nach vertragsgemäßer Lieferung der Werke nicht zur Aufbewahrung digitaler Daten, Projektdateien oder Quellcodes verpflichtet. Eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung ist schriftlich zu treffen und wird zusätzlich vergütet.

§ 4 Webdesign – Besondere Bestimmungen

4.1 Bei Webdesign-Projekten ist der Auftraggeber verpflichtet, alle notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Inhaltslieferung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

4.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Erreichbarkeit, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Webseite nach Übergabe, sofern keine gesonderte Wartungsvereinbarung getroffen wurde.

4.3 Der Auftraggeber ist nach Übergabe der Webseite selbst für die Pflege, Aktualisierung und Sicherung der Inhalte verantwortlich, sofern keine gesonderte Vereinbarung über laufende Betreuung getroffen wurde.

4.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen (SEO-Rankings), sofern keine ausdrückliche SEO-Leistung vereinbart wurde.

§ 5 Haftung

5.1 Die Haftung des Auftragnehmers sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie Verzugsschäden gemäß § 286 BGB. Die Haftung im Falle des Lieferverzugs ist auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung je vollendeter Verzugswoche, maximal auf 5 % der Gesamtvergütung, begrenzt.

5.2 Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

§ 6 Nebenpflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen, Inhalten und Werken die erforderlichen Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte besitzt. Bei Personenbildnissen versichert der Auftraggeber, die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung zu besitzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.

§ 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar und Schadensersatz

7.1 Zeitpläne und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als bindend bestätigt wurden.

7.2 Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:

  • a) Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Nennung des Urhebers, ist ein Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts – mindestens jedoch 200,00 € je Werk und Einzelfall – zu leisten.

  • b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes ist ein Schadensersatz in Höhe des Doppelten des vereinbarten Nutzungshonorars – mindestens jedoch 200,00 € je Werk und Einzelfall – zu leisten.

  • c) Bei Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers ist eine Entschädigung in Höhe von 100 % der Gesamtauftragssumme zu entrichten.

7.3 Dem Auftragnehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

§ 8 Datenschutz

Die vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter www.wivex.de/datenschutz.

§ 9 Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 10 Sonstiges

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Auftraggeber für die gezahlte Vergütung möglicherweise Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Der Auftraggeber wird sich hierüber eigenständig informieren.

AGB
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